Wir sorgen für das Leben im Alter, bei uns fühlen Sie sich geborgen. Besuchen Sie uns - jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!
Das Senioren und Pflegeheim St. Martin befindet sich in Bad Feilnbach, einem romantischen Luft- und Moorbadkurort im oberbayerischen Voralpenland des Landkreises Rosenheim.
Es liegt ruhig am Ortsrand, trotzdem ist das Zentrum in einigen Gehminuten erreichbar.
Für unternehmungslustige Senioren ist der nahe Ortskern wie geschaffen, die ländliche Umgebung bietet Erholung, Spaziergänge in der Natur sowie kulturelle Veranstaltungen. Schutzpatron und Namensvater unseres Hauses ist Sankt Martin, welcher als Beschützer der Armen und Hilfebedürftigen gilt.
Unser Haus besitzt Einzelzimmer und Doppelzimmer, die mit Bad, Toilette, sowie Balkon oder Terrasse ausgestattet sind.
Sie verfügen über eine moderne Notrufanlage sowie Fernsehanschluss. Auf den Etagen befindet sich zusätzlich jeweils ein Pflegebad.Ein weiteres Angebot ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege bei Vorliegen einer Pflegestufe, zu deren Beantragung wir gerne behilflich sind. Qualifiziertes Pflege- und Hauspersonal steht den Bewohnern rund um die Uhr zur Verfügung, freie Arztwahl wird gewährleistet. Alternativ stehen praktische Ärzte sowie ein Neurologe bereit.
Zu Krankengymnastik, Massagen und Terminvereinbarungen für Moor- und Heilbäder durch unsere eigenen Therapeuten berät Sie gerne unser Pflegeteam.
Einzugshilfe durch unsere Mitarbeiter
Hilfe bei der individuellen Gestaltung des Wohnraums
Qualifizierte Pflege, medizinische Versorgung
Freie Arztwahl mit regelmäßigem Hausbesuch
Friseur, Krankengymnastik und med. Fußpflege kommen ins Haus
Notrufanlage in jedem Zimmer
Benutzung aller Gemeinschaftsräume
Raum für Beschäftigungstherapie
Wohnfllure mit Kommunikationsbereich
Tägliche Reinigung der Zimmer / Fenster bei Bedarf
Hilfestellung zu Mobilität und persönlicher Lebensführung
Soziale Betreuung und Beratung
Das Senioren- und Pflegeheim St. Martin liegt ruhig am Ortsrand von Bad Feilnbach, das Zentrum ist trotzdem in einigen Gehminuten erreichbar.
Bad Feilnbach ist ein lebhafter Luft- und Moorbad- Kurort im Voralpenland des Landkreises Rosenheim. Unser Haus St. Martin hat 1 Einzelzimmer, 12 Doppelzimmer und ein Mehrbettzimmer.
Die Zimmer sind teilweise mit Balkon, Bad und Toilette ausgestattet. Sie verfügen über eine moderne Notrufanlage sowie Telefon- und Fernsehanschluss. Auf beiden Etagen befindet sich zusätzlich noch ein Pflegebad.
Unsere Bewohner haben freie Arztwahl. Alternativ stehen zwei praktische Ärzte, sowie ein Neurologe bereit.
Für unternehmenslustige Senioren ist der nahe Ortskern wie geschaffen, die ländliche Umgebung bietet Erholung, Spaziergänge in der Natur, sowie kulturell Veranstaltungen.
Insbesondere können in Anspruch genommen werden: Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie, Massagen, sowie Moor- und Heilbäder, nach Terminabsprache.
Qualifiziertes Pflege- und Hauspersonal steht den Bewohnern rund um die Uhr und auch für Behördengänge zur Verfügung.
Sonnenterrasse und Grünanlagen
Möglichkeit der Mitwirkung im Heimbeirat
Jahresbegleitende Feste
Soziale Betreuung und Beratung
Organisation von Ausflugsfahrten
Theaterbesuche
PFLEGEGRAD | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflegebedingter Aufwand | 67,18 € | 83,10 € | 99,28 € | 116,14 € | 123,70 € |
Unterkunft und Verpflegung | 30,22 € | 30,22 € | 30,22 € | 30,22 € | 30,22 € |
Investitionskosten lt. § 82 Abs. 3 SGB XI | 7,05 € | 7,05 € | 7,05 € | 7,05 € | 7,05 € |
Ausbildungsumlage
Laufzeit 01.01.24 – 31.12.2024 | 2,88 € | 2,88 € | 2,88 € | 2,88 € | 2,88 € |
Tagessatz | 107,33 € | 123,25 € | 139,43 € | 156,29 € | 163,85 € |
Monatspreis x 30,42 | 3.264,97 € | 3.749,26 € | 4.241,46 € | 4.754,34 € | 4.984,31 € |
Abzüge / Pflegekasse | - 125,00 € | - 770,00 € | - 1.262,00 € | - 1.775,00 € | - 2.005,00 € |
Monatspreis Heimbewohner ohne Zuschlag Pflegekasse | 3.139,97 € | 2.979,26 € | 2.979,46 € | 2.979,34 € | 2.979,31 € |
PFLEGEGRAD | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflegebedingter Aufwand (Kassenanteil) | kein Anspruch | 104,51 € | 104,51 € | 104,51 € | 104,51 € |
Ausbildungsumlage (Kassenanteil)
Laufzeit 01.01.24 – 31.12.2024 | kein Anspruch | 2,88 € | 2,88 € | 2,88 € | 2,88 € |
Unterkunft + Verpflegung (Eigenanteil) | kein Anspruch | 30,22 € | 30,22 € | 30,22 € | 30,22 € |
Investitionskosten lt. § 82 Abs. 3 SGB XI (Eigenanteil) | kein Anspruch | 7,05 € | 7,05 € | 7,05 € | 7,05 € |
Tagessatz (Eigenanteil) | kein Anspruch | 37,27 € | 37,27 € | 37,27 € | 37,27 € |
Tagessatz x 16 Tage (Kurzzeitpflege) | kein Anspruch | 596,32 € | 596,32 € | 596,32 € | 596,32 € |
Tagessatz x 15 Tage (Verhinderungspflege) | kein Anspruch | 559,05 € | 559,05 € | 559,05 € | 559,05 € |
Berechnungstage Kurzzeitpflege u.§39c Berechnungstage Verhinderungspflege | 1.774,00 € 1.612,00 € | : 107,39 € | 16 Tage 15 Tage |