Wir heißen Sie als Bewohner unseres Hauses herzlich willkommen. Sie wohnen hier in einer Gemeinschaft mit anderen Menschen. Sie sollten sich alle bemühen, freundlich und hilfsbereit zueinander zu sein. Sie sollen hier so frei leben, wie es in einer Gemeinschaft möglich ist. Die persönliche Freiheit findet dort ihre Grenzen, wo es die Rücksichtnahme auf den Mitmenschen nötig macht. Alle Bewohner haben die gleichen Rechte und Pflichten, es gibt keine Vorrechte und keine Bevorzugung. Eine gute und freundliche Atmosphäre ist unser aller Anliegen. Die Hausordnung soll das problemlose und für alle befriedigende Miteinander gewährleisten.
1. ZimmermöblierungAls Grundausstattung befindet sich im Zimmer: Ein Pflegebett, ein Nachttisch, ein
Kleiderschrank, eine Decken- und Nachttischlampe. Weitere Möbel ( können ) nach Absprache mit der Heimleitung von zu Hause mitgebracht werden und dadurch das Zimmer nach den eigenen Wünschen eingerichtet werden. Überzähligen Hausrat können wir nicht aufbewahren. Das Aufhängen von Bildern usw. kann vom Personal organisiert werden und
ist eigenständig verboten.
2. Wertsachen / Geldbeträge
Das Senioren- u. Pflegeheim St. Martin übernimmt für im Zimmer aufbewahrte Wertsachen
und Geldbeträge keine Haftung. Wir bitten dringend, Wertsachen und größere Geldbeträge bei den Angehörigen / Betreuern zu belassen oder bei der Bank in einem Schließfach zu hinterlegen.
3. Öffnungszeiten des Hauses
Das Senioren- u. Pflegeheim St. Martin ist tagsüber frei zugänglich. Nachtruhe ist in der Zeit von 21.30 Uhr bis 06.30 Uhr.
4. Besuche
Kontakte zu Angehörigen, Bekannten und Betreuern werden begrüsst. Besuch sollte jedoch außerhalb der Ruhe- Essenszeiten s.u. ( Nachtruhe ab 21.30 Uhr ) durchgeführt werden. Auf das Ruhebedürfnis aller Bewohner ist Rücksicht zu nehmen.
5. Rollstühle / Rollatoren / Medizinische Geräte
Sollte bei Einzug ein Rollstuhl / Rollator oder ähnliches, ein med. Gerät mit in die Einrichtung gebracht werden, so ist vorher eine Funktionsprüfung / Elektrische Überprüfung durchzu-führen und schriftlich nachzuweisen. Sauberkeit / Reinlichkeit der Geräte ist Voraussetzung für den Empfang in unserer Einrichtung. Bei Nichteinhaltung erfolgt keine Aufnahme dieser Dinge. In jedem Fall ist vor dem Einzug eine Absprache mit der Pflegedienstleitung erforderlich in welchem Umfang Rollstuhl / Rollator oder ähnliches, ein med. Gerät mitgebracht werden soll.
6. Mahl- und Ruhezeiten
Wir bieten eine gute, abwechslungsreiche und gesunde Ernährung, auf ärztliche
Anordnung hin auch Diätkost. Für das Frühstück gelten flexible, für das Mittag- und
Abendessen feste Zeiten. Diese sind wie folgt festgelegt:
Frühstück ab 7:45 Uhr
Zwischenmahlzeit & Fingerfood für Demenzerkrankte ab 9:30 Uhr
Mittag ab 11:30 Uhr
Nachmittag ab 15:00 Uhr
Abend ab 18:00 Uhr
Zwischenmahlzeit & Fingerfood für Demenzerkrankte ab 21:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es durch verschiedene Umstände zu minimalen Verschiebungen der oben angegebenen Zeiten kommen kann.
Sollten Sie bei Mahlzeiten fehlen, so ist das zuständige Personal frühzeitig zu informieren. Versäumte Mahlzeiten werden nicht vergütet.
Ruhezeiten gelten in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und ab 21.30 Uhr und dienen dem Interesse aller. Wollen Sie in diesen Zeiten dennoch fernsehen oder Rundfunk hören, stellen Sie unbedingt auf Zimmerlautstärke oder benutzen Sie Kopfhörer. Zudem bitten wir Besucher in dieser Zeit auf Besuche zu verzichten, sowie zu den Essenszeiten.
7. Alkohol / Missbrauch
Das Mitbringen von leichtem Alkohol (Bier, Wein) ist bei der Heimleitung / Pflegedienstleitung anzumelden. Hochprozentiger Alkohol ist strengstens verboten. Der Alkoholmissbrauch in der Einrichtung führt zur fristlosen Kündigung des Heimplatzes. Das beauftragen und beschaffen von Alkohol an, durch Dritte Personen ist verboten.
8. Abwesenheit
Der Tagesablauf kann frei gestaltet werden. Abwesenheiten von mehr als einem
halben Tag sind der Heimleitung oder der Pflegedienstleitung zu melden, damit nicht
Krankheit oder Unfall vermutet wird. Ebenfalls ist das Verlassen (und die Rückkehr)
nach dem Abendessen aus Sicherheitsgründen der Schichtleitung zu melden.
9. Gemeinschaftsräume
Ein Aufenthaltsraum / Speisesaal steht Ihnen zur Verfügung. Wir bieten eine regelmäßige Beschäftigung an, dass Sie dem wöchentlichen Aushang entnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig. Zu den jeweiligen Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Kaffeenachmittag und Abendessen) ist es Besuchern nicht erlaubt sich im Aufenthaltsraum / Speisesaal aufzuhalten.
10. Körperpflege
Der Bewohner wird gebeten regelmässig zu duschen oder ein Bad zu nehmen. Bei
Bedarf steht das Personal unterstützend zur Verfügung. Sie können natürlich Ihre Zeit nach Belieben einteilen. Die Pflege, Ihre Versorgung und der Arbeitsablauf der Mitarbeiter sollte allerdings nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
In regelmässigen Abständen kommen ein Friseur und eine Fußpflege in unsere Einrichtung. Anmeldungen nimmt die Pflegedienstleitung gerne entgegen. Diese Dienstleistungen gehen auf eigene Rechnung.
11. Mitarbeiter
Anregungen, Wünsche und Reklamationen können jederzeit bei der Pflegedienstleitung
angebracht werden. Wir schätzen das offene Gespräch mit den Bewohnern und ihren
Angehörigen. Heimleitung und Mitarbeiter sind um Ihr Wohl besorgt und versuchen, Ihnen bei Wünschen und Nöten zu helfen.
Trinkgelder sind in unserem Hause nicht nötig. Die Mitarbeiter haben die Anweisung, Gelder oder Sachgeschenke von Wert nicht anzunehmen. Sie erfüllen auch so selbstverständlich ihre Pflicht.
12. Heimbeirat
Ein Heimbeirat wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewählt. Er setzt sich aus gewählten Heimbewohnern zusammen. Er vertritt die Heimbewohner in allen für sie wichtigen Fragen und soll bei Schwierigkeiten zu Rate gezogen werden. Wir begrüßen Mitwirkung und Mitverantwortung aller am Heimgeschehen.
13. Hygiene
Handtücher, Waschlappen und Leibwäsche wird in der Einrichtung gewaschen. Bettwäsche wird extern von einem Versorger gewaschen und gemangelt. Es wird darum gebeten vor Einzug in die Einrichtung die persönliche Leibwäsche mit Namen zu kennzeichnen. Für regelmäßigen Bettwäschewechsel und Reinigung des Zimmers sorgt das Personal. Der Bewohner hält sein Zimmer soweit als möglich selbst in Ordnung.
14. Sicherheit / Feuerschutz
Unser Senioren- u. Pflegeheim ist ein Nichtraucher-Haus. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht in den Bewohnerzimmern ist streng untersagt. Sollte durch Missachtung ein Feueralarm ausgelöst werden, sind die Kosten des Feuerwehreinsatzes von dem Bewohner selbst zu tragen oder seinem gesetzl. Vertreter. Alle mitgebrachten elektrischen Geräte sind vor Inbetriebnahme durch einen autorisierten Fachbetrieb auf ihre Sicherheit zu prüfen. Der Nachweis der Überprüfung ist der Heimleitung schriftlich zu übergeben. Die Kosten dafür trägt der Bewohner selbst.
15. Haustiere
Es dürfen keine Haustiere gehalten werden. Ausnahmen regelt die Heimleitung.
16. Lebensmittelhygiene
Es können in die Einrichtung für das Zimmer Obst, Kekse, Salzgebäck mitgebracht werden.
Verboten sind laut Gesetz (LMHV) Lebensmittel, die mikrobiologisch in kurzer Zeit verderben und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen erhalten bleibt. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für mögliche gesundheitliche Beschwerden oder Schäden, die im Zusammenhang mit mitgebrachten Lebensmitteln entstehen könnten.
17. Gespräch
Mit Fragen oder Wünschen kann sich der Bewohner Angehörige / Betreuer jederzeit an das Pflegepersonal wenden. Besonderen Problemen und Sorgen, die eine eingehende Prüfung oder eine besondere Diskretion erfordern, sind an die Pflegedienstleitung oder die Heimleitung zu richten.
18. Coronavirus ( Covid-19 ) Vorschriften (derzeit nicht in Kraft)
Das StMGP verlängert die speziellen Besuchsregelungen regelmäßig. Inhaltlich bleiben diese unverändert. Sie sind jetzt in der vierzehnten Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) normiert und gelten bis zum jeweiligen Ablauf.
Das StMGP weißt daraufhin das diese Schutzmaßnahmen zwingender Bestandteil des Schutz- und Hygienekonzeptes sind. Um die besonders vulnerablen Gruppen effektiv zu schützen ist das Tragen von FFP 2 Masken ohne Ausatemventil verpflichtend.
Das Testkonzept der Einrichtung ist einzuhalten und jeder Besucher muss sich über die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen informieren.
19. Heimordnung
Wir haben uns bemüht, Sie über das Leben in unserem Haus zu informieren.
Sie sind nun über die geltenden Regelungen wesentlicher Fragen des Heimlebens in Kenntnis gesetzt. Diese Regelungen werden mit Eintritt in das Haus verbindlich. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.
(Stand: Feb. 2026)